BEHANDLUNGSSPEKTRUM

In unserer Praxis bieten wir Ihnen ein breites Spektrum an verschieden Behandlungsmethoden an. Hierfür haben wir ein strukturiertes Behandlungskonzept entwickelt, das wir individuell für Sie anpassen.

Behandlungsablauf

Individuell und umfassend informiert

Behandlungskosten

Auf der sicheren Seite

Behandlungsablauf

ERSTGESPRÄCH und beratung

Bei Ihrem ersten Besuch nehmen wir uns ausreichend Zeit für die gründliche Erhebung des klinischen Befundes mit anschließendem informativen Gespräch über die sich daraus ergebenen verschiedenen Behandlungsmöglichkeiten.

Fundierte Therapieplanung

Nach Auswertung der Befunde besprechen wir in einem weiteren Termin mit Ihnen die Details der Therapie, z. B. wie sie konkret abläuft, welche Apparaturen zum Einsatz kommen, welche Kosten die Krankenkassen voraussichtlich übernehmen werden und mit welchen Zusatzleistungen Sie ggf. rechnen müssen. In welchem Umfang eine Therapie sinnvoll ist und umgesetzt werden sollte, wird sich nach der individuellen Zahn- und Kieferfehlstellung sowie Ihrer persönlichen Situation richten und wird gemeinsam mit Ihnen entschieden.

UMFASSENDE DIGITALE DIAGNOSTIK

Grundlage jeder Therapie ist eine umfassende digitale Diagnostik. Im Rahmen der anschließenden Anfangsuntersuchung werden digitale Fotos, digitale Röntgenbilder und Gipsmodelle vom Ist-Zustand erstellt.

Individueller Behandlungsplan

Anschließend erstellen wir für Sie einen Behandlungsplan und reichen diesen zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenversicherung ein. Nach Eingang der Genehmigung beginnt die Behandlung. Sie dauert bei Kindern im Schnitt etwa drei Jahre. Daran schließt sich eine Stabilisierungsphase von mindestens einem Jahr an. Je nach individueller Zahn- und Kieferfehlstellungkann die Behandlungszeit allerdings abweichen.

Behandlungskosten

Gesetzlich versicherte Patienten

Die Kosten für eine KFO-Behandlung von Kindern und Jugendlichen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bis zum 18. Lebensjahr übernommen unter der Voraussetzung, dass die Zahn- und Kieferfehlstellung eine Zuordnung zu den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) erlaubt und dabei nicht das Maß des „Ausreichenden, Zweckmäßigen und Wirtschaftlichen“ übersteigen (§ 12 SGB V).

Bestimmte Leistungen, wie ästhetische Brackets, spezielle Bögen, Glattfächenversiegelung, professionelle Zahnreinigung etc. werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet.
Da wir Ihnen moderne Behandlungsalternativen nicht vorenthalten möchten, bieten wir Ihnen deshalb private Zusatzleistungen an und treffen mit Ihnen nach ausführlicher Aufklärung Vereinbarung für die für Sie vorteilhafteste Behandlungsmethode

Die Erwachsenenbehandlung zählt nur in einem Ausnahmefall zum Leistungskatalog der Krankenkassen und wird nur bei schwerwiegenden Kieferfehlstellungen in Kombination mit einer kieferchirurgischen Korrektur übernommen.

Privat versicherte Patienten

Wenn Sie privat versichert sind, ist die Kostenübernahme abhängig von Ihrem individuell abgeschlossenen Versicherungsstatus.

Zahlungsmodalitäten

Die Rechnungslegung erfolg normalerweise immer zum Quartalsende, über die Leistungen, die im Laufe des zurückliegenden Quartals erbracht wurden.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit der Teilzahlung. Hierbei werden monatlich per Lastschrifteinzug feste Raten eingezogen.
Zur Begleichung eventuelle Zusatzleistungen bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer monatlichen, zinsfreien Ratenzahlung.

Sie haben Fragen?

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie sehr gern.

0911 / 64 155 264